| Es geht wiederlos !!! Ab Montag den 28.02.2022 Trainingsbeginn für alle Gruppen, die Zeiten der einzelnen Gruppen wie im letzten Jahr. Euer Michael ################################################################ In den Gängen und in der Halle besteht Maskenpflicht. Termine für Erwachsene: Jedermann, Mittwoch von 19:00 bis 20:00 Uhr Aqua-Jogging Montag von 15:00 bis 16:00 Uhr Aqua-Fit, Donnerstag von 16:00 bis 17:00 Uhr
Die Trainingszeiten für die Kinder und Jugendliche sind bei Euren Trainern zu erfragen. Im Notfall bei Ida Kleber melden 0431 68 86 12, Probetraining für Schwimmer ist mit Michael Bordt, 04307 8245 700, abzustimmen. Für den Schwimmkurs ca. 15 Stunden a‘ 60 Minuten benötigt. Die Kursteilnahme erfolgt nach Verfügbarkeit und Vereinbarung. Maskenpflicht auf allen Gängen und bis zu den Duschen. Es gilt die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen). Auszug aus der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen gültig ab 22.11.2021 1.2 Check-in Vor dem Betreten der Hallenbäder ist dem Bäderpersonal Folgendes nachzuweisen: Vereinsmitglieder bis zur Einschulung: kein Nachweis notwendig Vereinsmitglieder ab Einschulung/Jugendliche: Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, benötigen auch weiterhin keinen zusätzlichen Testnachweis. Schüler*innen ab 16 Jahren benötigen zusätzlichen einen Lichtbildausweis. Als Bescheinigungen der Schulen gelten weiterhin die bekannten Formulare. Vereinsmitglieder ab 16 Jahren (ohne Schulnachweis): Nachweis der 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) in Kombination mit einem Lichtbildausweis (Ausweis, Führerschein, Versichertenkarte o.ä.). Volljährige Vereinsmitglieder: Nachweis der 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) in Kombination mit einem Lichtbildausweis. Vereinsmitglieder, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind. Der Zugang zu den Bädern erfolgt über den Haupteingang und -sollte dies erforderlich sein- über weitere Zugänge. Die Badegäste werden durch das Kassenpersonal eingecheckt. Der Zugang zum Bad erfolgt im Hörnbad über den separaten Eingang auf Höhe der Gablenzbrücke und -sollte dies erforderlich sein- über weitere Zugänge. Der Zugang zum Bad erfolgt in der Schwimmhalle Schilksee über den Haupteingang zur Kasse. In allen Gängen und Räumen des gesamten Schwimmbades (ausgenommen sind die Bereiche in der Dusche und am Becken) und in den Treppenhäusern gilt die Maskenpflicht und wird das allgemeine Abstandsgebot empfohlen. 1.3 Umkleiden Als Umkleidemöglichkeiten stehen im Hörnbad die Gruppenräume des Sportbereichs zur Verfügung. Nähre Informationen an den Türen der Umkleiden. Als Umkleidemöglichkeiten stehen in der Schwimmhalle Schilksee die Gruppenräume und Einzelumkleiden zur Verfügung. Die Nutzung der Föne ist gestattet! 1.4 Duschen Die Nutzung der Duschen ist gestattet. Die Abstandsregelung von 1,5m wird empfohlen 1.5 WC‘s Aufgrund des geringen Platzangebotes gilt in den WC-Bereichen die Maskenpflicht und wird das allgemeine Abstandsgebot empfohlen. Die Anlagen werden regelmäßig, jedoch nicht nach jeder Nutzung, desinfiziert. Gründliches Händewaschen stellt einen ausreichenden Infektionsschutz dar und soll nach jeder WC-Nutzung erfolgen. 1.6 Nutzung des Sportbeckens Das Badpersonal weißt der Vereinsgruppe die sich aus dem Belegungsplan ergebenden Einzelbahnen und den Bereich im LSB zu. Das Tauschen von Bahnen ist untersagt. Das Durchmischen von Gruppen wird nicht empfohlen. 1.7 Check-out Das Bad wird auf dem gleichen Weg wieder verlassen. 1.9 Verhaltensregeln für die Nutzer*innen (Vereinsschwimmer*innen) Die Vereinsmitglieder treffen sich vor dem Eingang und betreten nach Möglichkeit gemeinsam als Gruppe das Bad. Auf Nicht-Vereinsmitglieder am Vereinseingang ist zu achten und hinzuweisen |
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